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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

HOTEL WALDECKER HOF MARBURG


Vorbemerkung

Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler, usw.) veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischenbeiden Vertragspartnern den sogenannten Hotelaufnahmevertrag.

Der Hotelaufnahmevertrag ,in seinem Kern ein Mietvertrag ,beinhaltet Elemente des Dienst-,Werk.-und Kaufvertragsrecht.

Hotelaufnahmeverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

I Geltungsbereich

1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zwischen Hotel und Gast vorher schriftlich vereinbart wurde.

II Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1.Der Vertrag kommt nach Antrag des Kunden  durch die Annahme des Hotels Waldecker Hof zustande. Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.Vertragspartner ist der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmässigen Verjährungsfrist des §199 Abs.1 BGB.

Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, maximal jedoch um 10% anheben.

4.Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.

5.Rechnungen des Hotels sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 5,00 erhoben.

6.Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV Rücktritt des Kunden, Stornokosten, Rücktrittspauschale

1.Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2.Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel folgende Stornierungsgebühren erheben:

Nichtanreise (No.Show)      :               80% des vereinbarten Preises

Bis 2 Tage vor Anreise       :               60% des vereinbarten Preises

Für Gruppenbuchungen und auch vom Hotel bestätigte Gruppen gelten abweichende Stornierungsbedingungen :

Bis 45 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung

44 – 21 Tage vor Anreise 45 % des vereinbarten Leistungspreises

20 – 2 Tage vor Anreise 60 % des vereinbarten Leistungspreises

1 Tag – 0 Tag vor Anreise/ No-Show 80% des vereinbarten Leistungspreises.

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 3 Tage vor Anreise mitgeteilt werden, ansonsten wird mindestens die bestellte Anzahl der vereinbarten Leistungen bzw. Arrangements in Rechnung gestellt

4.Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

V Rücktritt des Hotels

1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen, und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertag berechtigt.

3.Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

-Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

 

-Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

-Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Punkt I Ziffer 2 vorliegt.

4.Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.

2.Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreises). Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII Haftung des Hotels, Verjährung

1.Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, der Haftung für Mangelfolgeschäden, der Haftung für Mangelschäden, des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsschluss oder der unerlaubten Handlung. Ebenso haftet das Hotel bei Verzug, bei anfänglichem Unvermögen und nachträglicher Unmöglichkeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet das Hotel jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.Haftet das Hotel, ist die Haftung des Hotels auf den für das Hotel vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiter ist stets die Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen. Darüber hinaus ist – mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten – die Haftung des Hotels für jeden Schadensfall im einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 2 Mio. für Personen- und Sachschäden und auf max. € 200.000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen und –ausschlüsse gelten nicht, falls die gesetzlichen Vertreter oder Leitenden Angestellten des Hotels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

3.Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten aller Unternehmen des Hotels Waldecker Hof und seiner Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

4.Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, max. jedoch bis zu € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 1.500,00. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von € 6.000,00 versichert. Das Hotel empfiehlt, von dieser Aufbewahrungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.

5.Soweit dem Kunde ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

6.Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.

7.Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und

– auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.

VIII Schlussbestimmungen

1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3.Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels Waldecker Hof. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels Waldecker Hof.

4.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Hotel Waldecker Hof Walter Heide

Inh. Achim Heide e.K.

Bahnhofstrasse 23

D-35037 Marburg

Email:

www.waldecker-hof-marburg.de

Tel. 06421-60090

Fax. 06421-600959

Amtsgericht Marburg HRA 1382

USt.-IDNR: DE 113311977

Sparkasse Marburg-Biedenkopf Konto 120 26 536

BLZ 533 500 00